Für Datenschutzbeauftragte vereinfachen elektronische Signaturen die Verwaltung von Verarbeitungsverzeichnissen und gewährleisten gleichzeitig die rechtliche Gültigkeit in der gesamten Europäischen Union. Die Möglichkeit, Dokumente remote zu signieren und zu validieren, ermöglicht eine effiziente Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern, Verantwortlichen und anderen am Datenschutz beteiligten Stakeholdern.
Elektronische Signaturen beseitigen die Notwendigkeit, Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten auszudrucken, zu scannen und physisch zu lagern. Datenschutzbeauftragte können ein zentrales elektronisches Archiv signierter Dokumente pflegen, was es einfacher macht, bei Audits die Einhaltung nachzuweisen und auf Anfragen von Aufsichtsbehörden zu reagieren. Die eingesparte Zeit bei administrativen Aufgaben ermöglicht es DSGVO-Fachleuten, sich auf kritische Datenschutzaufgaben zu konzentrieren.
Mit der elektronischen Signaturlösung von Eurosign können Datenschutzbeauftragte sicherstellen, dass ihre Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten ordnungsgemäß geführt, rechtlich gültig und leicht zugänglich sind. Die Konformität der Plattform mit der eIDAS-Verordnung bietet den notwendigen rechtlichen Rahmen für eine effektive Verwaltung der DSGVO-Dokumentation bei gleichzeitiger Einhaltung höchster Datenschutzstandards.