Die elektronische Signaturlösung von Eurosign entspricht vollständig der eIDAS-Verordnung und gibt HR-Ombudsleuten die Gewissheit, dass Fallabschlussberichte alle rechtlichen Anforderungen in Europa und international erfüllen. Diese regulatorische Einhaltung ist besonders wichtig, wenn Dokumentationen in Gerichtsverfahren oder externen Überprüfungen herangezogen werden können.
Wenn ein HR-Ombudsmann einen Fallabschlussbericht erstellt, umfasst der traditionelle Genehmigungsprozess oft mehrere Stakeholder. Mit Eurosign können HR-Ombudsleute:
HR-Ombudsleute, die Eurosign für Fallabschlussberichte einsetzen, berichten von erheblichen Zeiteinsparungen, verbesserter Vertraulichkeit und höherer Zufriedenheit der Beteiligten. Mit in Europa gehosteten Daten stellt Eurosign zudem sicher, dass sensible HR-Dokumentationen unter strengen europäischen Datenschutzstandards geschützt bleiben – eine entscheidende Überlegung für HR-Ombudsleute, die vertrauliche Mitarbeiterinformationen bearbeiten.
Machen Sie Ihre Fallabschlussberichte effizienter und sicherer, indem Sie Eurosigns elektronische Signaturlösung in Ihr HR-Ombudsmann-Toolkit integrieren.