Implementierung von Eurosign in Beschwerdeverfahren

HR-Ombudsleute können Eurosign problemlos in bestehende Beschwerdelösungsprotokolle integrieren. Das Beschwerdeformular kann direkt auf die Plattform hochgeladen und dann sicher mit allen relevanten Parteien – Beschwerdeführern, Beklagten, Zeugen und anderen HR-Stakeholdern – geteilt werden. Jeder Teilnehmer erhält einen sicheren Link zum Prüfen und elektronischen Unterzeichnen des Dokuments, wobei die für die HR-Ombudsrolle wesentliche neutrale Haltung gewahrt bleibt.

Elektronisches Beschwerdelösungsformular | HR-Ombudsmann-Dokumentation | Sichere eSignatur-Lösung