Bei der Erstellung und Durchführung von Aufhebungsvereinbarungen müssen Fachanwälte für Arbeitsrecht sicherstellen, dass alle Unterlagen rechtsverbindlich sind. Eurosign bietet elektronische Signaturen, die der eIDAS-Verordnung entsprechen und sicherstellen, dass elektronisch signierte Aufhebungsvereinbarungen europaweit und international die gleiche Rechtswirksamkeit haben wie ihre Papierversionen.
Mit Eurosign können Fachanwälte für Arbeitsrecht Aufhebungsvereinbarungen mit der Gewissheit erstellen, dass der elektronische Signaturprozess rechtlich anerkannt und durchsetzbar ist. Dies ist besonders wichtig für multinationale Unternehmen, die Mitarbeiterabgänge in verschiedenen Rechtsordnungen verwalten.
Aufhebungsvereinbarungen enthalten typischerweise vertrauliche Informationen über Beendigungsbedingungen und finanzielle Entschädigungen. Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen diese sensiblen Daten während des gesamten Unterzeichnungsprozesses schützen. Die in Europa gehostete Plattform von Eurosign bietet robuste Sicherheitsmaßnahmen, die:
Fachanwälte für Arbeitsrecht verstehen, dass die zeitnahe Ausführung von Aufhebungsvereinbarungen sowohl Arbeitgebern als auch ausscheidenden Mitarbeitern zugute kommt. Eurosign reduziert den Unterzeichnungsprozess von Tagen oder Wochen auf nur wenige Minuten. Mit Eurosign können Fachanwälte für Arbeitsrecht ihren Ansatz für Aufhebungsvereinbarungen transformieren und gleichzeitig die Rechtskonformität gewährleisten und die Effizienz und Sicherheit während des gesamten Dokumentenlebenszyklus erheblich verbessern.