Die Implementierung von Eurosign für Arbeitsschutzausschuss-Sitzungsprotokolle ist unkompliziert. Nach Erstellung des Protokolls laden Sie es einfach zu Eurosign hoch, bestimmen die erforderlichen Unterzeichner (Ausschussvorsitzender, Mitglieder, Sicherheitsbeauftragter) und senden es zur Unterschrift. Jeder Empfänger erhält eine Benachrichtigung und kann von jedem Gerät aus sicher unterschreiben, was den Dokumentationsprozess beschleunigt.
Als Arbeitsschutzbeauftragter benötigen Sie die Gewissheit, dass Ihre Arbeitsschutzausschuss-Sitzungsprotokolle rechtsgültig sind. Eurosigns Konformität mit der eIDAS-Verordnung stellt sicher, dass Ihre elektronisch signierten Dokumente die gleiche Rechtskraft haben wie traditionell unterschriebene Papiere. Alle Daten werden in Europa gehostet, was zusätzliche Sicherheits- und Compliance-Vorteile bietet.