Für Leiter kommunaler Zentren für Sozialmaßnahmen bietet die Implementierung der elektronischen Signaturlösung von Eurosign für Anträge auf Notunterkunft zahlreiche Vorteile:
Durch die Einführung der elektronischen Signaturlösung von Eurosign können Leiter kommunaler Zentren für Sozialmaßnahmen sicherstellen, dass Anträge auf Notunterkunft effizient bearbeitet werden und gleichzeitig die Einhaltung der eIDAS-Verordnung gewährleistet ist. Diese Modernisierung der Verwaltungsverfahren hilft Sozialzentren, ihre Gemeinden besser zu bedienen und effektiver auf Wohnungsnotfälle zu reagieren.
Jeder über Eurosign bearbeitete Antrag auf Notunterkunft erhält eine sichere elektronische Signatur mit voller Rechtsgültigkeit in ganz Europa. Für Leiter kommunaler Zentren für Sozialmaßnahmen bedeutet dies vollständiges Vertrauen in die Gültigkeit signierter Dokumente bei gleichzeitiger Einhaltung höchster Standards für Datenschutz und Sicherheit.