Wenn Direktoren des Kabinetts lokaler Behörden Anordnungen über Eurosign unterzeichnen, können sie sich auf die Konformität der Plattform mit der eIDAS-Verordnung verlassen. Dies gewährleistet, dass alle elektronisch unterzeichneten Anordnungen ihre Rechtsgültigkeit in ganz Europa und international behalten, während sie sicher in Europa gehostet werden.
Direktoren des Kabinetts lokaler Behörden können die Zeit für die Bearbeitung von Anordnungen durch Eurosigns elektronische Signaturplattform erheblich reduzieren. Der optimierte Workflow ermöglicht:
Durch die Implementierung der elektronischen Signaturlösung von Eurosign können Direktoren des Kabinetts lokaler Behörden sicherstellen, dass Anordnungen effizient verarbeitet werden und gleichzeitig höchste Standards an Sicherheit und Konformität gewahrt bleiben. Dieser moderne Ansatz für das Dokumentenmanagement hilft lokalen Behörden, in einer zunehmend digitalen Verwaltungslandschaft einen Schritt voraus zu sein.