Modeunternehmer machen sich oft Sorgen über die rechtliche Gültigkeit elektronisch unterzeichneter Pop-Up-Shop-Mietverträge. Eurosign bietet vollständige Sicherheit, indem alle Signaturen der eIDAS-Verordnung entsprechen, die in ganz Europa und international anerkannt ist. Das bedeutet, dass Ihr Pop-Up-Shop-Mietvertrag das gleiche rechtliche Gewicht hat wie ein traditionell unterzeichnetes Dokument.
Darüber hinaus profitieren Modeunternehmer durch Eurosigns in Europa gehostete Dienste von robusten europäischen Datenschutzstandards bei der Verwaltung ihrer Pop-Up-Shop-Vereinbarungen.
Für Modeunternehmer, die Designarbeit, Marketing und Geschäftsbetrieb jonglieren, vereinfacht Eurosign den Vertragsprozess. Wenn sich eine Pop-Up-Gelegenheit bietet, können Sie:
Modeunternehmer, die Eurosign für Pop-Up-Shop-Mietverträge nutzen, berichten von einer durchschnittlichen Zeitersparnis von 3-5 Werktagen im Vermietungsprozess – wertvolle Zeit, die für die Gestaltung von Displays, die Organisation des Inventars oder die Werbung für den kommenden Pop-Up-Shop umgeleitet werden kann.
Transformieren Sie Ihren Ansatz zum Pop-Up-Shop-Management, indem Sie Eurosigns elektronische Signaturlösung in Ihre Modegeschäftsabläufe integrieren.