Datenschutzbeauftragte können die elektronische Signaturplattform von Eurosign nutzen, um höchste Standards der Dokumentensicherheit zu gewährleisten. Bei der Unterzeichnung von Datenschutz-Folgenabschätzungsberichten profitieren sie von einer Lösung, die vollständig mit der eIDAS-Verordnung konform ist und in Europa gehostet wird.
Der elektronische Signaturprozess über Eurosign ermöglicht Datenschutzbeauftragten:
Durch die Implementierung der elektronischen Signaturlösung von Eurosign können sich Datenschutzbeauftragte auf ihre Kernaufgabe konzentrieren, personenbezogene Daten zu schützen, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass alle Datenschutz-Folgenabschätzungsberichte ordnungsgemäß authentifiziert und in ganz Europa und international rechtsgültig sind.