Durch die Nutzung von Eurosign für Gebührenvereinbarungen können sich Vermögensberater mehr auf Kundenbeziehungen und weniger auf Papierkram konzentrieren. Die Einhaltung der eIDAS-Verordnung durch die Plattform stellt sicher, dass elektronisch unterzeichnete Gebührenvereinbarungen ihre rechtliche Gültigkeit in ganz Europa und international behalten.
Als Vermögensberater demonstriert die Implementierung der elektronischen Signaturlösung von Eurosign für Gebührenvereinbarungen ein Engagement für Effizienz und technologischen Fortschritt. Mit in Europa gehosteten Daten und vollständiger regulatorischer Compliance können Vermögensberater ihre Kundenvereinbarungen selbstbewusst verwalten und dabei höchste Standards an Sicherheit und Professionalität wahren.