Wenn Wirtschaftsprüfer Eurosign für Vollständigkeitserklärungen implementieren, erhalten sie Zugang zu einer in Frankreich gehosteten Plattform, die die Einhaltung der europäischen eIDAS-Verordnung gewährleistet. Dies bedeutet, dass alle elektronisch signierten Vollständigkeitserklärungen ihre Rechtsgültigkeit in ganz Europa und international behalten.

Praktische Umsetzung in Prüfungsprozessen

Wirtschaftsprüfer können Eurosign problemlos in ihre bestehenden Arbeitsabläufe für Vollständigkeitserklärungen integrieren. Die Plattform ermöglicht mehrere Unterzeichner, perfekt für Fälle, in denen verschiedene Managementmitglieder die Vollständigkeitserklärungen unterzeichnen müssen. Diese Funktion ist besonders wertvoll während arbeitsreicher Prüfungszeiträume, wenn Effizienz von größter Bedeutung ist.

Mit Eurosign können sich Wirtschaftsprüfer mehr auf ihre Kernprüfungsaufgaben konzentrieren und dabei sicher sein, dass ihre Vollständigkeitserklärungen durch einen konformen elektronischen Signaturprozess sicher und effizient bearbeitet werden.

eSignaturen für Vollständigkeitserklärungen | Wirtschaftsprüferdienstleistungen